Mit der Verordnung über die Straßenverzeichnisse für die öffentlichen Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Straßenverzeichnisordnung) definiert das Land den Termin für die Einführung des elektronischen Straßenverzeichnisses in den Gemeinden auf den 01. Januar 2026!.